Produkt zum Begriff Arbeitgeber:
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Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
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Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 22.00 € | Versand*: 0 € -
Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.
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Kann der Arbeitgeber verlangen eine Reha zu verschieben?
Kann der Arbeitgeber verlangen, dass eine Reha verschoben wird? Dies hängt von den individuellen Umständen ab. In der Regel hat der Arbeitgeber jedoch kein direktes Mitspracherecht bei der Terminierung einer Rehabilitationsmaßnahme. Der Arbeitnehmer hat das Recht auf eine angemessene Genesungszeit und sollte sich mit seinem Arbeitgeber über eine mögliche Abwesenheit während der Reha absprechen. Letztendlich liegt es am Arbeitnehmer, in Absprache mit seinem behandelnden Arzt und der Rehabilitationsklinik, den besten Zeitpunkt für die Reha festzulegen.
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Wann muss der Arbeitgeber über eine Reha informiert werden?
Der Arbeitgeber muss über eine geplante Reha informiert werden, sobald der Arbeitnehmer davon Kenntnis hat. Es ist wichtig, dem Arbeitgeber frühzeitig Bescheid zu geben, damit dieser die Möglichkeit hat, sich auf die Abwesenheit des Mitarbeiters vorzubereiten. Zudem kann der Arbeitgeber möglicherweise Unterstützung oder Informationen zur Verfügung stellen, die während der Reha hilfreich sein könnten. Es ist ratsam, die Information schriftlich zu übermitteln, um sicherzustellen, dass alle relevanten Details festgehalten werden. Letztendlich ist eine offene Kommunikation zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber entscheidend, um eine reibungslose Abwicklung der Reha zu gewährleisten.
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Ist ein Rollstuhl ein Hilfsmittel?
Ja, ein Rollstuhl ist definitiv ein Hilfsmittel. Er dient dazu, Menschen mit eingeschränkter Mobilität zu unterstützen und ihnen mehr Unabhängigkeit im Alltag zu ermöglichen. Durch den Rollstuhl können Betroffene weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und ihre täglichen Aufgaben bewältigen. Es gibt verschiedene Arten von Rollstühlen, die je nach individuellem Bedarf angepasst werden können. Insgesamt trägt ein Rollstuhl dazu bei, die Lebensqualität und die Selbstständigkeit von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zu verbessern.
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Wie melde ich eine stationäre Therapie während einer AU meinem Arbeitgeber?
Um eine stationäre Therapie während einer Arbeitsunfähigkeit (AU) Ihrem Arbeitgeber zu melden, sollten Sie dies schriftlich tun. Geben Sie an, dass Sie aufgrund Ihrer gesundheitlichen Situation eine stationäre Therapie beginnen und voraussichtlich für einen bestimmten Zeitraum nicht arbeitsfähig sein werden. Fügen Sie gegebenenfalls ärztliche Unterlagen oder Bescheinigungen bei, um Ihre Situation zu belegen.
Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:
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VEVOR Haustierrollstuhl Rollstuhl Hunde Hunderollstuhl Gehhilfe verstellbar(L)
VEVOR Haustierrollstuhl Rollstuhl Hunde Hunderollstuhl Gehhilfe verstellbar(L) Leicht und langlebig Einstellbare Größe Angenehmes Tragegefühl Einfache Installation Zuverlässiger Assistent Stoßfeste EVA-Räder Minimal (L x B x H): 450 x 260 x 400 mm / 17,71 x 10,23 x 15,74 Zoll,Produktgröße:,Gewichtsbereich: 48-88 lbs / 21-40 kg,Nettogewicht: 2,9 kg / 6 lbs,Materialien: Aluminiumlegierung in Luft- und Raumfahrtqualität,Artikelmodellnummer: SS2-L,Maximal (L x B x H): 790 x 440 x 605 mm / 31,1 x 17,32 x 23,81 Zoll
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VEVOR Haustierrollstuhl Rollstuhl Hunde Hunderollstuhl Gehhilfe verstellbar(M)
VEVOR Haustierrollstuhl Rollstuhl Hunde Hunderollstuhl Gehhilfe verstellbar(M) Leicht und langlebig Einstellbare Größe Angenehmes Tragegefühl Einfache Installation Zuverlässiger Assistent Stoßfeste EVA-Räder Minimal (L x B x H): 370 x 220 x 335 mm / 14,56 x 8,66 x 13,18 Zoll,Produktgröße:,Gewichtsbereich: 35-48 lbs / 16-21 kg,Nettogewicht: 2,5 kg / 5,5 lbs,Materialien: Aluminiumlegierung in Luft- und Raumfahrtqualität,Artikelmodellnummer: SS2-M,Maximal (L x B x H): 630 x 360 x 495 mm / 24,8 x 14,17 x 19,48 Zoll
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VEVOR Rollstuhl für Hunde Hunderollstuhl Gehhilfe Hinterbeine verstellbar (S)
VEVOR Rollstuhl für Hunde Hunderollstuhl Gehhilfe Hinterbeine verstellbar (S) Leicht und langlebig Einstellbare Größe Angenehmes Tragegefühl Einfache Installation Zuverlässiger Assistent Stoßfeste EVA-Räder Minimal (L x B x H): 325 x 180 x 205 mm / 12,79 x7,08 x 8,07 Zoll,Produktgröße:,Gewichtsbereich: 15-35 lbs / 7-16 kg,Nettogewicht: 1,40 kg / 3,08 lbs,Materialien: Aluminiumlegierung in Luft- und Raumfahrtqualität,Artikelmodellnummer: SS2-S,Maximal (L x B x H): 495 x 295 x 475 mm / 19,48 x 11,61 x 18,70 Zoll
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Trixie Gehhilfe - M
aus komfortablem Neopren/Polyester ermöglicht das Tragen der zu unterstützenden Körperpartie zur Unterstützung nach Operationen, bei Krankheit oder Lähmung Hilfe beim Spazierengehen und Treppensteigen oder um in das Auto zu gelangen für Vorder- und Hinterhand geeignet mit Tierärzten entwickelt bei 30°C waschbar Farbe: schwarz Größe M: bis zu 25 kg Umfang: 55-65 cm
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Kann der Arbeitgeber dich kündigen, wenn du einmal wöchentlich zur Therapie gehen musst?
Nein, der Arbeitgeber kann dich nicht wegen einer einmal wöchentlichen Therapiesitzung kündigen. In vielen Ländern gibt es Gesetze zum Schutz der Arbeitnehmer, die es ihnen ermöglichen, regelmäßige medizinische Termine wahrzunehmen. Es ist wichtig, dass du deinem Arbeitgeber rechtzeitig Bescheid gibst und gegebenenfalls eine ärztliche Bescheinigung vorlegst.
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Welcher Arbeitgeber?
Das hängt davon ab, auf welchen Arbeitgeber sich die Frage bezieht. Es gibt viele verschiedene Arbeitgeber in verschiedenen Branchen und Bereichen. Um eine konkrete Antwort zu geben, müsste der spezifische Arbeitgeber genannt werden.
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Muss mein Arbeitgeber mir arbeitsrechtlich eine Freistellung für meine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben (Reha) aushändigen?
Ja, gemäß § 9 Abs. 1 SGB IX hat der Arbeitgeber die Pflicht, dem Arbeitnehmer eine Freistellung für Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu gewähren. Die Freistellung muss angemessen sein und der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts während der Freistellung. Der Arbeitgeber kann jedoch verlangen, dass der Arbeitnehmer die Freistellung rechtzeitig ankündigt und ihm die erforderlichen Unterlagen vorlegt.
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Soll ich den neuen Arbeitgeber oder den alten Arbeitgeber anrufen?
Es hängt von der Situation ab. Wenn du bereits einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hast, solltest du den neuen Arbeitgeber anrufen, um Details zur Einstellung zu klären. Wenn du noch keinen Vertrag unterschrieben hast, aber bereits ein Angebot erhalten hast, könntest du sowohl den neuen als auch den alten Arbeitgeber anrufen, um weitere Informationen zu erhalten und eine informierte Entscheidung zu treffen.
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